Urheberrecht
Die Reproduktion aller uns übergebenen Vorlagen geschieht unter der Voraussetzung, dass der Besteller die Verantwortung für die Berechtigung der Vervielfältigung auf sich nimmt.
Haftung
Für Originale, die nicht innerhalb von 4 Wochen abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen. Für Aufträge ohne Kontrollabzug oder Gut zum Druck wird jede Haftung abgelehnt.
Lieferung per Post oder Kurierdienst
Die Verpackung und das Porto bzw. eine Wegpauschale werden gesondert verrechnet. Beschädigungen irgendwelcher Art sind durch die Transportfirma in Form einer Tatbestandsaufnahme sofort beim Eintreffen der Sendung feststellen zu lassen. Lieferungen an Dritte werden mit mindestens Fr. 10.- oder nach Aufwand verrechnet.
Mängelrüge
Reklamationen können nur innerhalb von 2 Tagen nach erfolgter Lieferung berücksichtigt werden.
Lieferzeit
Wir bemühen uns, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten, die angegebenen Lieferfristen sind jedoch unverbindlich. Bei allfälliger Überschreitung der Fristen infolge höherer Gewalt, Streiks usw. ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Bestellung zu annullieren oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Verlangte Überzeit wird separat in Rechnung gestellt.
Vom Kunden geliefertes Material
Für Material, das vom Besteller selbst zum Bedrucken geliefert wird, geht jegliches Risiko auf das Druckergebnis und evtl. Ausschuss zu Lasten des Bestellers. Es ist genügend Zuschuss mitzuliefern, mindestens 1 Exemplar mehr als bestellt oder gemäss Vereinbarung, um die bestellte Auflage erreichen zu können. Für allfällig eingetretene Schäden lehnen wir im voraus jede Ersatzpflicht ab. Eine Preisreduktion für geliefertes Material auf die Druckpreise kann nur bei einwandfreiem Druckablauf gewährt werden.
Offerten
Gültigkeit der Offerten beträgt 2 Monate ab Ausstellungsdatum.
Preise
Verstehen sich für die Produktion ab einwandfreien Originalen oder Daten, netto exkl. MWST Preisänderungen vorbehalten
Zahlungsbedingungen
a.) für Passanten und unbekannte Besteller gegen Barzahlung oder Kreditkarte.
b.) Für Beträge unter Fr. 100.00 wird ein Kleinfakturazuschlag von Fr. 5.00 verrechnet.
c.) Rechnungen zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zuzügl. 8% MWST.
Der Auftraggeber ist für die Bezahlung der erteilten Aufträge in jedem Fall dem Reprografen gegenüber haftbar, auch wenn die Kopien in seinem Auftrag an Dritte verrechnet werden müssen.
Gerichtsstand
Sitz des Reprografie-Betriebes
Haftung und Versicherung von Datenträgern
Die Daten werden unter der Voraussetzung bearbeitet, wonach diese ordnungsgemäss gesichert sind. Sofern für die Weiterverarbeitung Text-, Schrift-, Layout- oder CAD-Programme des Kunden verwendet werden müssen, werden nur die Originalprogramme des Herstellers akzeptiert. Für allfällige Schäden an der EDV-Einrichtung des Lieferbetriebes, welche durch fehlerhafte oder mit Computer-Viren behaftete angelieferte Datenträger entstehen, ist der Auftraggeber vollumfänglich haftbar.